-
Ihr Anwalt für
Einbruchdiebstahl-
versicherungFlorian Hammel LL.M.
-
Ihr Spezialist für
EinbruchdiebstahlversicherungFlorian Hammel LL.M.
Ihr Anwalt in München
bei Rechtsstreitigkeiten
rund um die Einbruchdiebstahlversicherung
Ihr Anwalt in München bei Rechtsstreitigkeiten
rund um die Einbruchdiebstahlversicherung
Eine Einbruchdiebstahlversicherung in München bietet Schutz gegen Verluste und Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen. Sie ist in der Regel eine Zusatzdeckung oder ein optionaler Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Eine Einbruchdiebstahlversicherung in München deckt typischerweise finanzielle Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in Ihrem versicherten Eigentum entstehen. Dazu gehören gestohlene Gegenstände, beschädigte Türen, Fenster oder andere Einbruchspuren. Die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge können je nach Versicherungsgesellschaft und Police variieren.
In der Regel müssen Sie bei einem Einbruchdiebstahl den Vorfall der Polizei in München melden und einen Schadensbericht bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einbruchdiebstahlversicherung in München normalerweise bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse hat.
Jetzt Telefontermin buchen
Ihr unverbindlicher und kostenfreier Vorab-Beratungstermin
Nachweis des Versicherungsfalls
Grundsätzlich muss immer der Versicherungsnehmer den Vollbeweis für den Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß § 286 Abs. 1 ZPO führen.
In der Einbruchdiebstahlversicherung in München kann dies allerdings schwierig sein, weil der Versicherungsnehmer in der Regel nicht anwesend ist, wenn sich der Versicherungsfall ereignet. Daher gibt es in dieser Versicherung Darlegungs -und Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat.
Der Versicherungsnehmer muss danach in der Regel nur beweisen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Einbruchdiebstahl oder Raub besteht.
Gleichwohl gibt es hier zahlreiche rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten, bei denen ich Ihnen gerne weiterhelfe.
FAQ - oft gestellte Fragen zu Einbruchdiebstahlversicherung
Gibt es Unterschiede zwischen einer Einbruchdiebstahlversicherung und einer Hausratversicherung?
Welche Arten von Schäden werden durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt?
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen Diebstahl und einem Einbruchdiebstahl im Versicherungskontext?
Können auch Schäden an Fenstern und Türen infolge eines Einbruchs versichert werden?
Gilt die Einbruchdiebstahlversicherung auch für Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen?
Dazu zählen auch Gegenstände für den privaten Gebrauch, die von Dritten geliehen oder gemietet wurden. Über die Hausratversicherung in München besteht auch Versicherungsschutz für geliehene Gegenstände, wenn diese durch die versicherte Gefahr des Einbruchdiebstahls zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Dies ist besonders relevant im Falle von Ratenzahlungsverträgen, wenn Gebrauchsgegenstände im Besitz des Versicherten auf Raten angeschafft wurden, das Eigentum an der Sache jedoch bis zur vollständigen Abzahlung beim Verkäufer verbleibt.