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ErbengemeinschaftFlorian Hammel LL.M.
Erbengemeinschaft München -
Was tun, um Erbstreitigkeiten
zu vermeiden?
Erbengemeinschaft -
Was tun, um Erbstreitigkeiten
zu vermeiden?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben den Nachlass einer verstorbenen Person erben. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament nicht alle Vermögenswerte abdeckt, kommt es häufig zu einer Erbengemeinschaft.
In einer Erbengemeinschaft teilen die Erben den Nachlass des Verstorbenen gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass sie gemeinsam Eigentümer aller Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten des Nachlasses werden.
Die Erbengemeinschaft muss Entscheidungen gemeinsam treffen, wenn es um die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses geht. Dies kann zuweilen komplex sein, da unterschiedliche Meinungen und Interessen der einzelnen Erben berücksichtigt werden müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erbengemeinschaft in München nicht auf Dauer bestehen bleiben muss. Die Erben haben die Möglichkeit, die Erbengemeinschaft aufzulösen, indem sie eine Auseinandersetzung des Nachlasses durchführen. Bei der Auseinandersetzung wird der Nachlass einvernehmlich aufgeteilt und jedem Erben wird sein Anteil zugewiesen.
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Teilungsversteigerung -
nicht ohne Rechtsanwalt
Alternativ können die Erben auch eine Teilungsversteigerung beantragen, bei der einzelne Nachlassgegenstände öffentlich versteigert werden. Über die Verteilung des Erlöses müssen die Miterben sich dann wieder einigen oder eine Verteilung gerichtlich durchsetzen.
Es ist ratsam, bei einer Erbengemeinschaft in München einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um rechtlichen Rat und Unterstützung bei der Verwaltung des Nachlasses und der Regelung von Konflikten zu erhalten.
Bei der Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft sind nicht nur rechtliche, sondern auch taktische und menschliche Probleme zu lösen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte hier wegen der häufig hohen Kosten und langen Prozessdauer möglichst vermieden werden. Hierzu arbeite ich mit Mediatoren zusammen, die dabei helfen können, eine lange festgefahrene Blockade bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu lösen.
Als Fachanwalt für Erbrecht in München habe ich aber auch langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung nicht möglich sein.