Bei Rechtsstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht
Während das Privatrecht die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt, befasst sich das Wirtschaftsrecht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Aktivitäten, wie etwa Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht.
In privat- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen bei rechtlichen Fragen und Herausforderungen. Dabei ist eine Vielzahl von Fallgestaltungen denkbar, wie zum Beispiel die Erarbeitung und Durchsetzung von Verträgen, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die laufende rechtliche Beratung von Gesellschaften zu verschiedene Rechtsgebiete umfassenden Rechtsfragen.
Wir übernehmen einerseits die Beratung einschließlich der Gestaltung von Verträgen, um Streitigkeiten soweit wie möglich vorzubeugen, andererseits die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Sofern ein Mandat öffentlich-rechtliche Belange berührt, treten wir vor den Verwaltungsgerichten auf. Aufgrund vertiefter Kenntnisse im Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht beraten wir auch in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug.
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Jannick Myska
Viktualienmarkt 5 · 80331 München
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