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PflichtteilsrechtFlorian Hammel LL.M.
Pflichtteilsrecht München -
ein wesentlicher Pfeiler im Erbschaftsrecht
Das Pflichtteilsrecht -
ein wesentlicher Pfeiler im Erbschaftsrecht
Das Pflichtteilsrecht in München ist ein rechtlicher Anspruch, der Abkömmlingen, Eltern und Ehepartnern gewährt wird, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Nach dem Pflichtteilsrecht in München haben also bestimmte Personen, wie Ehepartner, Kinder und manchmal auch Eltern des Erblassers, einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, unabhängig von den Bestimmungen des Testaments. Der genaue Umfang des Pflichtteils kann je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein.
In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es handelt sich dabei um einen reinen Geldanspruch gegen den Erben.
Das Pflichtteilsrecht in München dient dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Personen, die aufgrund ihrer familiären Bindungen oder finanziellen Abhängigkeit normalerweise einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben würden, nicht vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden können. Es soll eine gewisse Mindestabsicherung bieten.
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Berechnung des Pflichtteils
Die genaue Berechnung des Pflichtteils ist oft sehr schwierig und gehört zu den komplexesten Fragen im deutschen Zivilrecht. Sie richtet sich nach dem Güterstand, in dem der Erblasser verheiratet war und dem Verwandtschaftsgrad, in dem der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erblasser verbunden war.
Sind auch Schenkungen des Erblassers an Dritte oder den Pflichtteilsberechtigten selbst zu berücksichtigen, so müssen auch diese gegebenenfalls bei der Berechnung der Ansprüche beachtet werden.
Hier stellt sich dann auch die Frage, wie lange die Schenkung schon zurückliegt und unter welchen Bedingungen (zum Beispiels unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnrecht) die Schenkung erfolgte.
Auskunftsrechte
Um seine Pflichtteilsansprüche berechnen und durchsetzen zu können, steht dem pflichtteilsberechtigten ein Auskunftsrecht gegenüber dem Erben zu. Er kann ein Nachlassverzeichnis verlangen und auch, dass der Erbe die Nachlassgegenstände bewerten lässt.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen.
FAQ - oft gestellte Fragen zu Pflichtteilsrecht
Wer muss den Pflichtteilsanspruch bezahlen?
Wird der Pflichtteil automatisch bezahlt?
Wie hoch ist ein Pflichtteilanspruch?
Können Schenkungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten vornahm, den Pflichtteilsanspruch reduzieren?
Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sich auch aus der Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben können. Maßgeblich ist hier eine zeitliche Einordnung. Bei der Ermittlung des Nachlasswertes finden Schenkungen im Jahr vor dem Erbfall mit 100 Prozent Berücksichtigung. Anschließend reduziert sich der Anrechnungswert jeweils pro Jahr um 10 Prozent. Aus einer Schenkung, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall liegt, bergründen sich folglich grundsätzlich keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr, wobei sich bei Einräumung von Wohnrecht oder Nießbrauch zugunsten des Schenkers Änderungen ergeben.
Hiervon zu unterscheiden sind Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten an den Pflichtteilsberechtigten selbst. Diese können auf seinen Pflichtteilsanspruch anzurechnen sein, sofern der Erblasser dies angeordnet hat. Dies ist jedoch abhängig von den Umständen des Einzelfalls und bedarf einer genauen Prüfung. Sollte sich die Schenkung als Anrechnungsfall darstellen mindert sie entsprechend den Pflichtteilsanspruch.