Zum Hauptinhalt springen
Ihr Spezialist
für Erbrecht

Florian Hammel LL.M.

Ihr Spezialist für Erbrecht

Florian Hammel LL. M.

Kontaktbild von Rechtsanwalt Florian Hammel
Jetzt Telefontermin buchen

Ihr unverbindlicher und kostenfreier Vorab-Beratungstermin

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht in München

Ein emotionales Thema

Das Erbrecht zeichnet sich durch komplexe rechtliche Problemstellungen ebenso aus, wie durch hohe emotionale Belastung der Beteiligten.  Es geht um Geld, Macht, Reichtum, Intrigen, Hass, Leidenschaft, Verletzungen etc. 

Ich habe jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht in München und begleite Mandanten kompetent und mit Einfühlungsvermögen.

Sprechen Sie mit uns.


Warum Sie mich als Fachanwalt für Erbrecht in München beauftragen sollten

Ich habe mich bereits unmittelbar nach meiner Anwaltszulassung im Jahr 2002 neben dem Versicherungsrecht auch auf das Erbrecht spezialisiert.

Im Jahr 2023 habe ich nun meine eigene Kanzlei am Viktualienmarkt in München mit meinem Partner gegründet, um Ihnen auch ein höchst professionelles Umfeld für meine Beratung bieten zu können.

Gerne berate ich Sie auch deutschlandweit per Telefon oder Videocall.  Ich nehme alle Gerichtstermine persönlich für Sie wahr.

Über Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.


Verständnis für Ihre Probleme – als Anwalt für Erbrecht in München
Gerade das Erbrecht verlangt regelmäßig besonderes Einfühlungsvermögen in verschiedene Familienkonstellationen. Dies gilt nicht nur bei der Nachfolgeberatung, sondern auch bei der streitigen Auseinandersetzung. Stärken und Schwachpunkte der Gegenseite sind dabei häufig nicht nur in der juristischen Argumentation zu suchen, sondern beispielsweise auch bei der Toleranz nervlicher, zeitlicher oder finanzieller Belastung.

Gebührentransparenz
Meine anwaltlichen Gebühren berechne ich in der Regel nach dem Gegenstandswert Ihrer Sache, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bereits im ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen einen Kostenvoranschlag anhand einer Beispielsabrechnung über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren machen.
Bitte beachten: Die Gebühren berechne ich nach RVG oder auf Basis eines Stundenhonorars.

Leistungen im Erbrecht bei Ihrem Fachanwalt in München

  • Errichtung von Testamenten: In persönlichen Gesprächen finden wir gemeinsam den besten Weg zu Ihrer ganz individuellen Nachlassregelung. Es gilt hierbei, Streit unter den Kindern zu vermeiden, eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu finden, den überlebenden Ehegatten abzusichern und auch darum, unnötige Erb- und Schenkungssteuern zu vermeiden.
  • Anfechtung von Testamenten: Ist ein Testament unwirksam, weil der Erblasser testierunfähig war, ist ein Gerichtsprozess vor dem Nachlassgericht oder Zivilgericht die Regel. Hierbei unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Testament, welches Sie zur Alleinerbin einsetzt, in Zweifel gezogen wird, weil behauptet wird, der Erblasser sei zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig gewesen.
  • Durchsetzung und Abwehr, beziehungsweis Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen: Eine Vielzahl der gerichtlichen Verfahren im Bereich des Erbrechts betrifft das Pflichtteilsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist in vielen Teilen sehr komplex, Sie werden hier anwaltliche Hilfe benötigen und zwar bereits bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, die schon aus Kostengründen vermieden werden sollte. Lässt diese sich aber nicht vermeiden, so profitieren Sie von meiner jahrelangen forensischen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften: Innerhalb von Erbengemeinschaften herrscht oft Streit. Die Verwaltung des Nachlasses erfordert oft Einigkeit unter den Miterben, die schwer herzustellen ist. Ich berate Sie bei der Nachlassverwaltung, der einvernehmlichen Auseinandersetzung Ihrer Miterbengemeinschaft und unterstütze Sie beim Teilungsversteigerungsverfahren, wenn dieses nicht vermieden werden kann.

Was tun im Erbfall?

Wenn ein naher Verwandter stirbt, gibt es für Sie viele Dinge zu erledigen.  Vieles davon ist für Sie „Neuland“.  Gleichzeitig sind Sie möglicherweise auch persönlich sehr betroffen. Bei allen Dingen, die die Bestattung selbst betreffen, bieten Bestattungsunternehmen kompetente Unterstützung. Bei erbrechtlichen Fragestellungen benötigen Sie jedoch anwaltliche Beratung.

So muss, ein Testament, welches Sie in Verfahrung haben oder auffinden, unverzüglich dem Nachlassgericht übergeben werden. Dort wird das Testament eröffnet und der Erbe festgestellt.

Auch sollte umgehend damit begonnen werden, den Nachlassbestand festzustellen. Dies gilt ganz besonders, wenn zu befürchten ist, dass der Nachlass überschuldet sein könnte. Die Frist für die Ausschlagung des Nachlasses beträgt in der Regel nur sechs Wochen.  Auch ein Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz ist dann zu prüfen.

Mietverträge, Versicherungsverträge und Bankkonten müssen gegebenenfalls gekündigt werden, Lebensversicherungen sind auf etwaige Ansprüche zu prüfen.

Gerne unterstützte ich Sie bei allen Anliegen rund um das Erbrecht.

FAQ - oft gestellte Fragen zu Erbrecht

Was regelt das Erbrecht und was ist die Erbfolge?

Das Erbrecht regelt, wer beim Erbfall des Verstorbenen dessen Vermögen erhält und wie dies zu erfolgen hat. ... (weiterlesen)
Dabei gilt der Grundsatz der „Universalsukzession“, d.h. das Vermögen des Erblassers geht mit dessen Tod als Ganzes, also auch samt etwaiger Schulden, auf den/die Erben über. Die Erbfolge bestimmt, wer nach dem Erbfall Erbe wird. Liegt keine Anordnung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag) über die Erbfolge vor, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben kommen demnach der/die Verwandte(n), der Ehegatte, der Lebenspartner und letztendlich der Staat in Betracht.

Wo bewahrt man ein Testament am besten auf?

Die sicherste Form ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht. ... (weiterlesen)
So gewährleisten Sie, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod tatsächlich aufgefunden wird. Die Verwahrung im eigenen zuhause birgt dagegen erhebliche Risiken. Zwar ist derjenige, der nach Ihrem Tod ein Testament auffindet zur unverzüglichen Abgabe beim Nachlassgericht verpflichtet (§ 2259 I BGB). Ob dies tatsächlich geschieht, kann jedoch nicht verlässlich angenommen werden. Auch die Verwahrung im Bankschließfach ist nicht zu empfehlen. Zum Zugang nach dem Erbfall bedarf es der Berechtigung. Wenn sich diese nur aus dem verwahrten Testament ergibt, stellt dies ein unglückliches Dilemma dar.

Kann man ein schon angenommenes Erbe ausschlagen, wenn man sich über den Schuldenstand getäuscht hat?

Grundsätzlich kann der Berufene nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlagen und dadurch den erfolgten Anfall der Erbschaft rückgängig machen (vgl. § 1942 I BGB). ... (weiterlesen)
Dies gilt insbesondere für einen auf Grund Überschuldung nachteiligen Nachlass. Die Ausschlagung hat allerdings gem. § 1944 I, II BGB grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen ab Kenntniserlangung vom Anfall der Erbschaft und dem Erbfall selbst zu erfolgen. Eine sechsmonatige Ausschlagungsfrist besteht nur ausnahmsweise, wenn der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Eintritt des Erbfalls im Ausland befand. Hier ist eine rasche Klärung der Sachlage, insbesondere der Erbenstellung ratsam! Beachten Sie, dass Sie eine Erbschaft nicht mehr ausschlagen können, wenn Sie die Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht angenommen haben (§ 1943 BGB). Im Falle eines späteren Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses ist jedoch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft grundsätzlich möglich. Sie muss dann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgten (§ 1954 I, II BGB).

Können Eltern die Erbschaft für ihr minderjähriges Kind ausschlagen?

Eltern sind als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder für diese als beschränkt geschäftsfähige Erben zur Ausschlagung berechtigt. ... (weiterlesen)
Wird die Erbschaft für einen Minderjährigen ausgeschlagen, so kann hierfür die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein (§§ 1643 I, 1851 Nr. 1 BGB). Diese Genehmigung muss dem Nachlassgericht innerhalb der Ausschlagungsfrist vom gesetzlichen Vertreter mitgeteilt werden.

Was sollte man als Erbe unverzüglich tun?

Trotz der mit dem Tod eines Angehörigen verbundenen emotionalen Belastung ist es wichtig, im Erbfall einige Punkte zu beachten. ... (weiterlesen)

Dazu gehört die Beantragung einer Sterbeurkunde; Sicherung des Nachlasses; die Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden und gegebenenfalls die Beantragung eines Erbscheins. Informieren Sie sich frühzeitig über erbrechtliche und steuerliche Fragen oder ziehen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht in München hinzu, um den Prozess rund ums Erben reibungslos zu gestalten.


Wo lässt sich ein Erbschein beantragen und was bescheinigt er genau?

Der Erbschein bescheinigt die Erbenstellung offiziell und ermöglicht erst dann die effektive Regelung des Nachlasses. ... (weiterlesen)
Er ist immer dann von Nöten, wenn ein Erblasser kein notarielles Testament ausgestellt hat. Den Erbschein beantragen Sie beim Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder beim Notar.
Sprechen Sie mit mir,
wenn es um Erbrecht geht.
Sprechen Sie mit mir, wenn es um Erbrecht geht.