Bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung in München
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung
Nicht jeder Schaden ist versichert. Zunächst muss geprüft werden, ob die beschädigte Sache überhaupt unter den Versicherungsschutz Ihres Vertrags fällt und ein versichertes Ereignis vorliegt.
Bei Schäden durch Niederschläge und Überschwemmungen, kann die Beurteilung, ob der Wasserschaden am Gebäude überhaupt vom Versicherer zu regulieren ist, schon schwierig werden.
Durch ständige Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung und meine jahrelange Erfahrung, bin ich in der Lage, Ihnen bei Fragen zur Hausrat- und Gebäudeversicherung weiterzuhelfen.
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Grobe Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzungen
Sollte der Schaden durch den Versicherungsnehmer selbst oder versicherte Personen verursacht oder vergrößert worden sein, so kann der Versicherer seine Leistung gegebenenfalls entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Es ist häufig schwer, zu beurteilen, wie schwerwiegend das vorgeworfene Verschulden wiegt und ob die vorgeworfene Pflichtwidrigkeit tatsächlich den versicherten Schaden verursacht hat.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung in München haben.