-
Ihr Spezialist für
TestamentsgestaltungFlorian Hammel LL.M.
Testamentsgestaltung München -
ein emotionales Thema
Die Testamentsgestaltung -
ein emotionales Thema
Bei der Erstellung eines Testaments, bei der Sie Ihre Anweisungen bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod festlegen, sind sensible emotionale Themen betroffen.
Haben Sie sich über Ihr Testament schon Gedanken gemacht?
Meine Mandanten in München haben sich häufig schon gedanklich mit Ihrem Tod befasst, die konkrete Auseinandersetzung damit aber bislang vermieden. Das ist auch ganz normal.
Wer ein Testament macht, muss sich jedoch genau damit befassen, was mit dem Vermögen nach dem Tod passieren soll und manchmal auch damit, wer sich um die noch minderjährigen Kinder kümmern kann.
WAS IST BEI DER TESTAMENTSGESTALTUNG IN mÜNCHEN ZU BEACHTEN?
Die Testamentsgestaltung in München umfasst die rechtliche Planung und Formulierung eines Testaments, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers ordnungsgemäß berücksichtigt werden und der Nachlass gemäß seinen Vorstellungen aufgeteilt wird.
Meine Mandanten möchten häufig, dass nach ihrem Tod kein Streit unter den Familienangehörigen entsteht. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Kinder aus mehreren Beziehungen vorhanden sind.
Auch eine gerechte Verteilung des Vermögens und eine Absicherung des überlebenden Ehegatten spielen eine große Rolle. Dies alles gilt es zu berücksichtigen und last not least soll der unnötige Anfall von Erbschaftsteuer vermieden werden.
Als Fachanwalt für Erbrecht in München berate ich Sie gerne und finde gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Ihre Probleme.
Jetzt Telefontermin buchen
Ihr unverbindlicher und kostenfreier Vorab-Beratungstermin
FAQ - OFT GESTELLTE FRAGEN ZUR TESTAMENTSGESTALTUNG
Warum sollte ich bei der Testamentsgestaltung die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen?
Auch für Juristen handelt es sich hierbei um eine sehr schwierige und komplexe Materie.
Die Formalitäten können auch ohne Anwalt oft noch bewältigt werden, obwohl auch hier schon viele Fehler passieren können. Vor allem aber sind Testamente oft unklar, wenn sie ohne juristischen Beistand abgefasst werden.
Anders als bei Verträgen, kann man den Erblasser auch nicht mehr fragen, was er denn genau gemeint hat, als das Testament abgefasst wurde, und so muss dann häufig versucht werden, den Willen des Erblassers durch Auslegung des Testaments zu ermitteln, was zu viel Streit unter den Angehörigen führen kann und zu langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren.
Zum Beispiel verwenden ohne Beratung errichtete Testamente die Begriffe „erben“ und „vermachen“ oft fehlerhaft, ebenso „Schlusserbe“ und „Nacherbe“.
Häufig sind auch Testamente, in denen zwar verschiedene Sachen vermacht werden, aber kein Erbe benannt wird.
Auch eine Beratung über Pflichtteilsansprüche und gegebenenfalls deren Vermeidung, gehört zu einer anwaltlichen Beratung dazu.
Welche Vorteile bietet die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Testamentsgestaltung im Vergleich zur eigenständigen Erstellung eines Testaments?
Hierbei sind viele Problemkomplexe zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Wie kann die Versorgung des überlebenden Ehegatten sichergestellt werden?
- Wie kann verhindert werden, dass das Familienvermögen in fremde Hände gerät?
- Wie kann Streit unter den Kindern und gegebenenfalls Stiefkindern vermieden werden?
- Wie können Pflichtteilsansprüche vermieden werden?
- Wie kann der Anfall von Erbschaftssteuer legal vermieden werden?
- Ist eine vorweggenommene Erbfolgeregelung, beispielsweise durch Übertragung von Immobilienvermögen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs möglich und auch sinnvoll?
Dieses Fragen müssen alle bedacht und möglichst in Einklang gebracht werden. Ich berate Sie gerne zu all diesen Themen.
Wie kann ein Fachanwalt für Erbrecht mir dabei helfen, meine individuellen Wünsche und Vorstellungen rechtssicher in meinem Testament umzusetzen?
Dies ist der Ausgangspunkt jeder Nachfolgeregelung. Häufig ist dies schwieriger, als erwartet, weil sich nicht alle Vorstellungen vollständig umsetzen lassen, so dass eine Prioritätensetzung im gemeinsamen Gespräch erarbeitet werden muss.
Anschließend müssen die Wünsche der Mandanten in eine juristische Fachsprache so „übersetzt“ werden, dass nach dem Tod keine Auslegungsschwierigkeiten entstehen können und der „letzte Wille“ der Mandanten auch genauso umgesetzt wird, wie das gewünscht war.
Dies gelingt dadurch, dass die gewählten Formulierungen keinen Zweifel am Inhalt der getroffenen Regelungen aufkommen lassen können. Dies setzt Kenntnis und Erfahrung bei der Testamentsgestaltung voraus.
Welche rechtlichen Fallstricke und Stolpersteine können bei der Testamentsgestaltung auftreten, und wie kann ein Anwalt diese vermeiden oder auflösen?
Auch Zeit und Ort der Niederschrift sollen angegeben werden, § 2247 Abs. 2 BGB.
Sofern es Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers geben könnte, empfiehlt es sich, noch vor dessen Errichtung ein psychiatrisch/neurologisches Sachverständigengutachten durch einen hierauf spezialisierten Facharzt einzuholen. Auf diesem Weg können Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt vermieden oder jedenfalls abgekürzt werden.
Bei der Testamentserrichtung sind insbesondere auch die Pflichtteilsrechte der Abkömmlinge, Eltern und Ehepartner des Erblassers zu beachten.
Diese Angehörigen sollen auch im Falle einer Enterbung einen Teil vom Nachlass, den Pflichtteil, erhalten. Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Die Pflichtteilsansprüche sind daher bei der Testamentserrichtung zu beachten und können durch entsprechende Gestaltungen zu Lebzeiten verringert oder ganz ausgeschlossen werden. Insbesondere Pflichtteilsverzichte können in Betracht kommen.
Bei der Verteilung des Vermögens unter mehreren Personen ist zu prüfen, ob Erbeinsetzungen oder Vermächtnisse, ggf. auch Vorausvermächtnisse, die geeigneten Mittel sind, um die Vorstellungen des Erblassers umzusetzen.
Schließlich ist auch zu beachten, dass das Testament in die besondere amtliche Verwahrung genommen werden kann.
Welche Rolle spielt ein Anwalt bei der Überprüfung und Aktualisierung meines Testaments im Laufe der Zeit oder bei Änderungen meiner persönlichen Situation?
Todesfälle, Scheidungen oder neu hinzugekommene Familienangehörige können alte Regelungen obsolet machen und neue Regelungen erfordern.
Auch Änderungen an der Zusammensetzung des Vermögens des Erblassers können eine Neugestaltung des Testaments sinnvoll machen. Dies gegebenenfalls auch im Hinblick die Erbschaftssteuerfreibeträge.
Ein Anwalt kann also prüfen, ob Ihr „altes“ Testament noch Ihrem Willen entspricht.
Auch eingetretene Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung muss ein Anwalt dabei im Blick haben.
Wie erfolgt die Honorarabrechnung mit einem Anwalt für Testamentsgestaltung und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme oder Pauschalhonorare?
Es kann nach den gesetzlichen Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ebenso abgerechnet werden, wie nach Stundenhonorar oder es kann ein Pauschalhonorar für die anwaltliche Tätigkeit vereinbart werden.
Eine Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherer für die Testamentsgestaltung kommt regelmäßig nicht in Frage, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht.
Wichtig ist, dass der Mandant von vorneherein weiß, mit welchen Kosten er zu rechnen hat, so dass sich häufig ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar anbietet.