
Was kann ich tun, wenn
meine Unfallversicherung
eine Zahlung ablehnt?
Florian Hammel LL.M.

Was kann ich tun, wenn meine Unfallversicherung eine Zahlung ablehnt?
Florian Hammel LL.M.

Jetzt Telefontermin buchen
Ihr unverbindlicher und kostenfreier Vorab-Beratungstermin
Wenn Ihre Unfallversicherung die Zahlung ablehnt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Ablehnungsbescheid genau prüfen
- Überprüfen Sie die Begründung der Versicherung. Ist die Begründung verständlich und nachvollziehbar?
- Vergleichen Sie diese mit den Bedingungen zu Ihrer Versicherungspolice.
- Dokumentation sammeln
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Gutachten und Unfallberichte.
- Stellen Sie sicher, dass alle Fristen eingehalten wurden.
- Rechtliche Unterstützung einholen
- Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Leistung tatsächlich erfüllt sind.
- Falls erforderlich, kann er gegen die Entscheidung des Versicherers vorgehen.
Invaliditätsleistung: Leistungsarten
Die wichtigste Leistung in der Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Hierüber kommt es besonders häufig zu Streitigkeiten. Doch auch andere Leistungsarten können betroffen sein, darunter:
- Übergangsleistung
- Unfallrente
- Unfalltagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Todesfallleistung
- Wahlleistungen (z. B. Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe, Schmerzensgeld)
Invaliditätsleistung:
Anspruchsvoraussetzungen
1. Die Invalidität muss vorliegen.
- Invalidität bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
2. Die Verletzung muss durch einen Unfall entstanden sein.
- Ein Unfall liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Einwirkungen, die sich allmählich entwickeln (z. B. das Einatmen giftiger Dämpfe), gelten nicht als Unfall. o Die Einwirkung muss von außen erfolgen. Ein Bandscheibenvorfall durch das Heben schwerer
Lasten wird beispielsweise nicht als Unfall gewertet. - Die Verletzung muss unfreiwillig entstanden sein. Selbstverstümmelung wird nicht als Unfall anerkannt.
Fristen und Anforderungen für den Leistungsanspruch
Neben den inhaltlichen Voraussetzungen sind auch formelle Fristen zu beachten:
- Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
- Ein Arzt muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten feststellen.
- Der Anspruch muss innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Versicherer lehnen Leistungen oft mit formellen oder inhaltlichen Argumenten ab. Eine sorgfältige Prüfung der Ablehnung und eine rechtliche Beratung helfen, unrechtmäßige Leistungsverweigerungen anzufechten. Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihre Ansprüche gezielt durchsetzen.
Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Rechte – Jetzt Kontakt aufnehmen !
FAQs - oft gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Unfallversicherung eine Entscheidung trifft?
Das lässt sich allgemein nicht beantworten. Die Leistung wird fällig, mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. In der Regel wird die Mitarbeit des Versicherungsnehmers erforderlich sein, so dass es auch von Ihnen abhängt, wie schnell der Versicherer über seine Leistungspflicht entscheiden kann.
Was passiert, wenn die Versicherung die Invalidität niedriger bewertet als erwartet?
Muss ich mich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um eine Leistung zu erhalten?
Kann ich meine Unfallversicherung kündigen, wenn sie eine Leistung verweigert?
Gibt es Unterschiede in der Leistungsüberprüfung zwischen privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen?
Versicherung lehnt die
Zahlung ab? Ich helfe
Ihnen, Ihre Ansprüche
durchzusetzen!